Was passiert wenn ein Logistikbetrieb seinen Netzanschluss überlastet?

Jessica Koeferl ·
Industrielles Lagerhaus-Ladedock in der Dämmerung mit Gabelstaplern, Trucks und überlasteter Elektroanlage an verwitterter Wand.

Wenn ein Logistikbetrieb seinen Netzanschluss überlastet, zieht der Verteilnetzbetreiber (VNB) klare Konsequenzen: Er kann die bezogene Leistung drosseln, Zusatzkosten in Form erhöhter Netzentgelte erheben oder im Extremfall die Anlage vorübergehend vom Netz trennen. Für den Betrieb bedeutet das konkret: teurere Stromrechnungen, eingeschränkte Betriebskapazität und im schlimmsten Fall ungeplante Ausfallzeiten. Dieser Artikel erklärt, wie es dazu kommt, welche Kosten entstehen und welche Maßnahmen helfen.

Ungeplante Lastspitzen kosten Sie mehr als der sichtbare Strompreis

Die meisten Logistikbetriebe kennen ihren Strompreis pro Kilowattstunde. Was viele unterschätzen: Ein erheblicher Teil der Stromrechnung hängt nicht vom Verbrauch ab, sondern von der höchsten Leistungsspitze, die im Abrechnungszeitraum gemessen wurde. Diese Leistungsspitze bestimmt die Netzentgelte, die leistungsabhängig berechnet werden. Wer einmal im Monat kurzzeitig zu viel Strom zieht, zahlt dafür den ganzen Monat. Der Ansatz, der hilft: Lastspitzen aktiv begrenzen, bevor sie entstehen, statt nachträglich die Rechnung zu akzeptieren.

Wachsender Strombedarf trifft auf einen Netzanschluss, der nicht mitwächst

Logistikbetriebe erweitern Lagerkapazitäten, stellen auf Elektrostapler um und installieren Ladepunkte für Lkw. Der Netzanschluss bleibt dabei oft unverändert, weil eine Erweiterung teuer, langwierig und genehmigungspflichtig ist. Das Ergebnis: Der vorhandene Anschluss wird regelmäßig an seine Grenzen gebracht. Netzanschlussanfragen beim Verteilnetzbetreiber erfordern umfangreiche Unterlagen und verbindliche Planungsreife, bevor überhaupt eine Aussage zur verfügbaren Leistung getroffen wird. Für viele Betriebe stellt sich daher die Frage, wie sie den vorhandenen Anschluss effizienter nutzen können, ohne eine aufwendige Netzerweiterung zu beantragen.

Was bedeutet es, wenn ein Netzanschluss überlastet ist?

Ein überlasteter Netzanschluss liegt vor, wenn ein Betrieb mehr elektrische Leistung aus dem Netz bezieht, als der vertraglich vereinbarte Anschlusswert erlaubt. Der Verteilnetzbetreiber überwacht diese Grenze und kann bei dauerhafter Überschreitung die Leistung drosseln, Mehrkosten erheben oder den Anschluss unterbrechen.

Der Netzanschluss ist kein unbegrenzter Kanal. Er hat eine definierte Kapazität, die beim Anschluss vertraglich festgelegt wird. Überschreitet ein Betrieb diese Kapazität regelmäßig oder dauerhaft, sieht der Verteilnetzbetreiber darin eine Gefährdung der Netzstabilität. Er hat technische Möglichkeiten, die bezogene Leistung zu begrenzen, zum Beispiel über Regeleingriffe am Einspeisepunkt.

Für den Logistikbetrieb entstehen dadurch zwei Probleme gleichzeitig: Die Betriebskapazität sinkt ungeplant, und die Kosten steigen, weil Lastspitzen in der Netzentgeltabrechnung direkt abgebildet werden. Wer seinen Anschluss dauerhaft auslasten will, muss entweder die Netzkapazität erweitern oder den Verbrauch aktiv steuern.

Warum entstehen in Logistikbetrieben so häufig Lastspitzen?

Lastspitzen entstehen in Logistikbetrieben vor allem durch den gleichzeitigen Betrieb mehrerer energieintensiver Verbraucher: Ladestationen für Flurförderzeuge, Kälteanlagen, Förderbänder und Tore, die alle in kurzen Zeitfenstern gleichzeitig aktiv sind. Schichtwechsel, morgendliche Anlaufphasen und Stoßzeiten im Warenumschlag verstärken diesen Effekt.

Anders als in der Industrie mit planbaren Fertigungszyklen ist der Energiebedarf in der Logistik stark von externen Faktoren abhängig: Lieferzeiten, saisonale Spitzen, kurzfristige Auftragslagen. Das macht eine gleichmäßige Lastverteilung ohne technische Unterstützung schwierig.

Besonders kritisch ist die Umstellung auf Elektromobilität im Lager. Wenn mehrere Elektrostapler gleichzeitig laden, kann der Leistungsbedarf innerhalb von Minuten stark ansteigen. Ohne ein aktives Lastmanagement landet diese Spitze direkt auf der Stromrechnung, unabhängig davon, wie kurz sie dauert.

Was sind die konkreten Folgen einer Netzüberlastung für den Betrieb?

Die konkreten Folgen einer Netzüberlastung reichen von erhöhten Netzentgelten über erzwungene Leistungsdrosselungen bis hin zu ungeplanten Betriebsunterbrechungen. In schweren Fällen kann der Verteilnetzbetreiber den Anschluss vorübergehend unterbrechen oder eine kostspielige Netzanschlusserweiterung verlangen.

Im Alltag äußert sich eine Überlastung oft zunächst durch steigende Stromkosten, ohne dass der Gesamtverbrauch in Kilowattstunden gestiegen ist. Der Grund: Die leistungsabhängigen Netzentgelte steigen mit jeder neuen Spitze. Wer einmal im Monat die bisherige Höchstlast überschreitet, zahlt für diesen Moment über den gesamten Abrechnungszeitraum.

Hinzu kommt das Risiko von Spannungsschwankungen und Qualitätsproblemen im eigenen Netz. Wenn die Netzinfrastruktur am Standort nicht für die tatsächlich abgerufene Leistung ausgelegt ist, können empfindliche Maschinen und Steuerungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Das erhöht den Wartungsaufwand und kann zu Betriebsausfällen führen.

Wie berechnen sich die Mehrkosten durch Lastspitzen im Stromnetz?

Mehrkosten durch Lastspitzen entstehen über die leistungsabhängigen Netzentgelte. Netzbetreiber berechnen einen Teil der Netznutzungsgebühren nicht nach dem Energieverbrauch in Kilowattstunden, sondern nach der höchsten gemessenen Leistungsspitze in Kilowatt innerhalb eines Abrechnungszeitraums, typischerweise eines Monats oder eines Jahres.

Das Prinzip ist einfach: Wer auch nur einmal im Monat kurzzeitig besonders viel Leistung aus dem Netz zieht, zahlt für diesen Moment den ganzen Monat lang. Die Spitze wird im 15-Minuten-Intervall gemessen. Selbst wenn sie nur einmal auftritt, setzt sie den Maßstab für die Abrechnung.

Für einen Logistikbetrieb mit stark schwankendem Lastprofil kann das bedeuten: Ein einziger Morgen mit gleichzeitig laufenden Ladestationen, Kühlanlagen und Fördertechnik erhöht die monatliche Stromrechnung spürbar, ohne dass der Gesamtverbrauch gestiegen ist. Wer diese Spitze um 10 bis 20 Prozent senken kann, reduziert damit direkt seine Netzentgelte.

Wie lassen sich Lastspitzen in der Logistik gezielt reduzieren?

Lastspitzen lassen sich grundsätzlich durch drei Maßnahmen reduzieren: die zeitliche Verschiebung von Verbrauchern, aktives Lastmanagement über ein Energiemanagementsystem und den Einsatz von Speichertechnologie, die Spitzenlasten abpuffert, bevor sie den Netzanschluss belasten.

Die einfachste Maßnahme ist die Steuerung von Ladeprozessen. Wer Elektrostapler nicht alle gleichzeitig, sondern gestaffelt lädt, reduziert die Spitze ohne technische Investition. In der Praxis ist das aber schwer durchzuhalten, weil Schichtbetrieb und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge gegenläufige Anforderungen stellen.

Ein Energiemanagementsystem kann diesen Prozess automatisieren: Es überwacht den Verbrauch in Echtzeit und steuert Ladevorgänge sowie andere steuerbare Verbraucher so, dass definierte Leistungsgrenzen nicht überschritten werden. Das setzt allerdings voraus, dass die angeschlossenen Verbraucher steuerbar sind und zeitliche Flexibilität im Betriebsablauf vorhanden ist.

Ist diese Flexibilität nicht gegeben, oder sind die Lastspitzen zu hoch und zu unregelmäßig, um sie allein durch Steuerung zu begrenzen, kommen stationäre Speichersysteme ins Spiel. Sie laden sich in Schwachlastphasen auf und geben Energie genau dann ab, wenn der Verbrauch ansteigt, unabhängig davon, ob der Betriebsablauf angepasst werden kann oder nicht.

Wann lohnt sich ein Batteriespeicher für einen Logistikbetrieb?

Ein gewerblicher Batteriespeicher lohnt sich für einen Logistikbetrieb typischerweise dann, wenn hohe leistungsabhängige Netzentgelte anfallen, der Netzanschluss regelmäßig ausgelastet ist oder eine Erweiterung der Ladeinfrastruktur geplant ist. Ab einem jährlichen Strombezug von etwa einer Million Kilowattstunden sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Regel gegeben.

Die Wirtschaftlichkeit hängt von drei Faktoren ab: der Höhe der aktuellen Lastspitzen, dem leistungsabhängigen Anteil der Netzentgelte und der Möglichkeit, den Speicher für weitere Anwendungen zu nutzen, etwa für die Teilnahme an Regelenergiemärkten oder die Optimierung des PV-Eigenverbrauchs.

Entscheidend ist auch das Investitionsmodell. Ein stationäres Batteriespeichersystem erfordert erhebliche Anfangsinvestitionen in Hardware, Planung, Genehmigungen und Netzanschluss. Inzwischen gibt es jedoch Betreibermodelle, bei denen der Speicher ohne eigene Kapitalinvestition am Standort installiert und betrieben wird, was den Einstieg auch für Betriebe erleichtert, die intern keine Kapazitäten für ein solches Projekt haben.

Für Logistikbetriebe mit wachsendem Strombedarf durch Elektromobilität im Lager ist der Zeitpunkt der Planung wichtig: Wer eine Erweiterung der Ladeinfrastruktur plant, sollte die Frage nach dem Lastmanagement von Anfang an mitdenken, um eine teure Netzanschlusserweiterung zu vermeiden.

Wie Bnewable bei Netzüberlastung und Lastspitzen in der Logistik unterstützt

Für Logistikbetriebe, die eine schlüsselfertige Lösung ohne eigenes Investitionsrisiko suchen, ist Bnewable ein möglicher Ansprechpartner. Bnewable entwickelt, installiert und betreibt gewerbliche Batteriespeichersysteme direkt am Standort, ohne dass der Betrieb selbst investieren oder internes Know-how aufbauen muss:

  • Analyse des Lastprofils und Identifikation von Einsparpotenzial durch Lastspitzenkappung
  • Planung, Genehmigung und Installation des Batteriespeichersystems inklusive Netzanschluss und Schutzkonzept
  • Intelligente Steuerung über die Softwareplattform Voltana, die den Speicher kontinuierlich optimiert
  • Kein Investitionsrisiko: Bnewable trägt die Kosten für Hardware, Planung und Betrieb
  • Ein Ansprechpartner für das gesamte Projekt, von der ersten Anfrage bis zum laufenden Betrieb

Wenn Sie prüfen möchten, ob ein Batteriespeicher an Ihrem Standort wirtschaftlich sinnvoll ist, stellen Sie gerne eine Projektanfrage; Bnewable meldet sich für ein unverbindliches Erstgespräch.

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