Atypische Netznutzung bezeichnet ein Instrument des deutschen Strommarktrechts, das Unternehmen ermöglicht, ihre Netzentgelte zu reduzieren, indem sie ihren Stromverbrauch gezielt außerhalb der Hochlastzeiten des Netzes verlagern oder in diesen Zeiten besonders wenig Strom beziehen. Wer seinen Verbrauch nachweislich an den Schwachlastzeiten des Verteilnetzes ausrichtet, zahlt in vielen Fällen deutlich niedrigere leistungsabhängige Netzentgelte.
Hohe Netzentgelte belasten Ihre Energiekosten stärker als der Strompreis selbst
Netzentgelte machen bei energieintensiven Industrieunternehmen häufig 30 bis 50 Prozent der gesamten Stromrechnung aus. Der größte Hebel dabei ist nicht die verbrauchte Strommenge in Kilowattstunden, sondern die höchste gemessene Leistungsspitze in Kilowatt innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Wer diese Spitze nicht aktiv kontrolliert, zahlt dauerhaft mehr als nötig. Das bedeutet: Lastspitzen gezielt kappen, den Verbrauch zeitlich verschieben und die Netznutzung so gestalten, dass sie mit den Schwachlastzeiten des Netzes übereinstimmt – das sind die zentralen Stellschrauben für eine spürbare Kostensenkung.
Ungenutzte Netzentgelt-Rabatte kosten Industrieunternehmen bares Geld
Die atypische Netznutzung ist im deutschen Energierecht verankert, wird aber von vielen Unternehmen nicht beantragt, weil der Prozess komplex wirkt oder interne Ressourcen fehlen. Das Ergebnis: Unternehmen zahlen volle Netzentgelte, obwohl sie sich durch gezieltes Lastmanagement für eine Reduzierung qualifizieren würden. Der erste Schritt besteht darin, die eigenen Lastprofile zu analysieren und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Antragstellung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber erfüllt sind.
Was ist atypische Netznutzung und wie funktioniert sie?
Atypische Netznutzung liegt vor, wenn ein Unternehmen seinen Strombezug nachweislich in die Schwachlastzeiten des lokalen Verteilnetzes verlagert. Wer während der sogenannten Hochlastzeit des Netzes weniger als 15 Prozent seiner maximalen Jahresleistung bezieht, kann beim Verteilnetzbetreiber einen reduzierten leistungsabhängigen Netzentgeltsatz beantragen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Dieser erlaubt es Netzbetreibern, individuelle Netzentgelte zu vereinbaren, wenn das Nutzungsverhalten eines Unternehmens vom typischen Lastprofil abweicht und damit die Netzinfrastruktur entlastet. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Wer das Netz dann nutzt, wenn es wenig belastet ist, verursacht geringere Infrastrukturkosten und soll dafür belohnt werden.
Die Hochlastzeit wird vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber definiert und bezieht sich auf die Stunden im Jahr, in denen das Netz am stärksten ausgelastet ist. Diese Zeiten variieren je nach Region und Netz. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihr Verbrauch in genau diesen Stunden dauerhaft niedrig ist. Demand Response, also die aktive Steuerung des Stromverbrauchs als Reaktion auf Netzzustände, ist ein zentrales Werkzeug dafür.
Wer profitiert von der atypischen Netznutzung?
Unternehmen profitieren von atypischer Netznutzung, wenn sie einen hohen Jahresstromverbrauch haben, ihre Lastprofile flexibel gestalten können und in der Lage sind, ihren Verbrauch während der Hochlastzeiten des Netzes dauerhaft niedrig zu halten. Typischerweise sind das energieintensive Industrie- und Produktionsbetriebe.
Besonders geeignet sind Unternehmen, die Produktionsprozesse zeitlich verschieben können oder über steuerbare Verbraucher wie Kühlsysteme, Kompressoren oder Ladeinfrastruktur verfügen. Je größer der Leistungsbedarf eines Unternehmens, desto höher ist in der Regel auch das Einsparpotenzial durch reduzierte Netzentgelte.
Logistikbetriebe mit Elektrofahrzeugflotten, Produktionsunternehmen mit energieintensiven Fertigungsanlagen und Gewerbekunden mit hohem Grundlastverbrauch gehören zu den Zielgruppen, die am häufigsten von diesem Instrument profitieren. Entscheidend ist, dass das Lastprofil nicht nur an einzelnen Tagen, sondern dauerhaft und nachweisbar in die Schwachlastzeiten verlagert wird.
Wie hoch ist das Einsparpotenzial bei den Netzentgelten?
Das Einsparpotenzial durch atypische Netznutzung hängt stark von der Höhe der aktuellen Netzentgelte, der Leistungsklasse des Unternehmens und der Fähigkeit ab, den Verbrauch in Hochlastzeiten zu reduzieren. In vielen Fällen sind Einsparungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich pro Jahr realistisch.
Netzentgelte setzen sich aus einem arbeitsbezogenen Anteil (Cent pro Kilowattstunde) und einem leistungsbezogenen Anteil (Euro pro Kilowatt) zusammen. Der leistungsbezogene Anteil richtet sich nach der höchsten gemessenen Viertelstundenleistung im Jahr. Genau hier setzt die atypische Netznutzung an: Wer diese Spitze in den Hochlastzeiten des Netzes dauerhaft unter 15 Prozent der eigenen Jahreshöchstlast hält, kann einen individuellen Netzentgeltsatz aushandeln, der deutlich unter dem Standardsatz liegt.
Die konkrete Höhe des Rabatts wird individuell mit dem Verteilnetzbetreiber vereinbart und ist nicht pauschal festgelegt. Unternehmen sollten ihre Lastgangdaten der vergangenen zwölf Monate analysieren, um zu beurteilen, ob und in welchem Umfang sie die Voraussetzungen bereits erfüllen oder durch gezielte Maßnahmen erfüllen könnten.
Was ist der Unterschied zwischen atypischer Netznutzung und Spitzenlastkappung?
Atypische Netznutzung und Spitzenlastkappung, auch Peak Shaving genannt, sind verwandte, aber unterschiedliche Konzepte. Peak Shaving reduziert die eigene Lastspitze unabhängig von der Netzauslastung. Atypische Netznutzung zielt speziell darauf ab, den Verbrauch während der Hochlastzeiten des Verteilnetzes zu senken, um Netzentgelt-Rabatte zu erhalten.
Peak Shaving ist die technische Maßnahme: Energie wird in Zeiten niedrigen Verbrauchs zwischengespeichert und in Zeiten hoher Nachfrage wieder abgegeben, um Lastspitzen abzuflachen. Das reduziert die monatliche oder jährliche Leistungsspitze und damit den leistungsabhängigen Teil der Netzentgelte. Dieser Effekt tritt unabhängig davon ein, ob die Lastspitze in einer Hochlastzeit des Netzes auftritt oder nicht.
Atypische Netznutzung ist die regulatorische Anwendung dieses Prinzips: Wenn Peak Shaving gezielt in den Hochlastzeiten des Netzes eingesetzt wird und die Anforderungen nach § 19 StromNEV erfüllt sind, kann das Unternehmen zusätzlich einen individuellen Netzentgeltsatz beantragen. In der Praxis werden beide Ansätze häufig kombiniert, da eine präzise steuerbare Zwischenspeicherung gleichzeitig die Lastspitzen kappt und die Qualifikation für atypische Netznutzung ermöglichen kann.
Welche technischen Maßnahmen ermöglichen atypische Netznutzung?
Grundsätzlich stehen Unternehmen verschiedene Wege offen, um ihren Netzbezug in den Hochlastzeiten dauerhaft zu reduzieren. Der naheliegendste Ansatz ist die zeitliche Verlagerung von Produktionsprozessen oder energieintensiven Verbrauchern in die Schwachlastzeiten des Netzes. Das setzt voraus, dass die betreffenden Prozesse flexibel planbar sind und nicht an feste Betriebszeiten gebunden werden.
Darüber hinaus können steuerbare Verbraucher wie Kühlsysteme, Kompressoren, Belüftungsanlagen oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge so geregelt werden, dass sie in den kritischen Stunden automatisch gedrosselt werden. Ein intelligentes Energiemanagementsystem ist dabei entscheidend: Es muss die Hochlastzeiten des zuständigen Verteilnetzbetreibers kennen und den Verbrauch entsprechend steuern.
Für Unternehmen, die ihren Betrieb nicht ohne Weiteres zeitlich verschieben können, bietet die Zwischenspeicherung von Energie eine weitere Möglichkeit: Energie wird außerhalb der Hochlastzeiten bezogen und in den kritischen Stunden genutzt, sodass der Netzbezug unter den geforderten Schwellenwert sinkt. Welche Kombination aus Maßnahmen sinnvoll ist, hängt vom individuellen Lastprofil und den betrieblichen Gegebenheiten ab.
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um atypische Netznutzung zu beantragen?
Um atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV zu beantragen, muss ein Unternehmen nachweisen, dass sein Jahresstromverbrauch mindestens 10 Gigawattstunden beträgt oder dass sein Nutzungsverhalten dauerhaft und erheblich von einem typischen Lastprofil abweicht. Der Verbrauch in den Hochlastzeiten des Netzes muss unter 15 Prozent der eigenen Jahreshöchstlast liegen.
Der Antrag wird beim zuständigen Verteilnetzbetreiber gestellt. Dieser prüft das Lastprofil des Unternehmens und entscheidet, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Antragstellung werden in der Regel Lastgangdaten der vergangenen zwölf Monate, technische Dokumentation der eingesetzten Steuerungssysteme sowie Nachweise über die geplanten oder bereits realisierten Maßnahmen zur Lastverschiebung benötigt.
Wichtig: Die Hochlastzeiten werden vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber festgelegt und sind nicht bundesweit einheitlich. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem Netzbetreiber aufnehmen, um die relevanten Zeitfenster zu kennen und ihre technischen Maßnahmen darauf abzustimmen. Der Prozess erfordert Vorlaufzeit und eine sorgfältige Dokumentation.
- Lastgangdaten der vergangenen zwölf Monate analysieren und prüfen, ob die 15-Prozent-Schwelle in den Hochlastzeiten des Netzes bereits erreicht wird oder erreichbar ist
- Hochlastzeiten des zuständigen Verteilnetzbetreibers erfragen und dokumentieren
- Technische Maßnahmen zur Lastverschiebung planen, zum Beispiel durch steuerbare Verbraucher, Prozessverlagerung oder den Einsatz von Energiespeichern
- Antrag mit vollständiger Dokumentation beim Verteilnetzbetreiber einreichen
- Individuelle Netzentgeltvereinbarung verhandeln und vertraglich fixieren
Wie Bnewable bei atypischer Netznutzung unterstützt
Atypische Netznutzung entfaltet ihren vollen wirtschaftlichen Nutzen nur dann, wenn die technische Umsetzung und die regulatorische Antragstellung Hand in Hand gehen. Für Unternehmen, die ihren Betrieb nicht einfach zeitlich verschieben können, ist ein steuerbarer Batteriespeicher häufig die praktikabelste Lösung, um den Netzbezug in den Hochlastzeiten zuverlässig unter den geforderten Schwellenwert zu senken.
Bnewable übernimmt als Komplettanbieter die gesamte Planung, Entwicklung und Installation von Batteriespeichersystemen an Ihrem Standort, inklusive aller Genehmigungen und des Netzanschlusses. Dabei tragen wir die Investition und das technische Risiko; Sie profitieren direkt von den Einsparungen:
- Analyse Ihrer Lastprofile und Bewertung des Einsparpotenzials durch atypische Netznutzung und Peak Shaving
- Planung und Installation eines auf Ihre Hochlastzeiten abgestimmten Batteriespeichers
- Intelligente Steuerung durch unsere Software Voltana, die Laden und Entladen automatisch an die Hochlastzeiten des Verteilnetzes anpasst
- Übernahme aller Genehmigungen und Abstimmungen mit dem Verteilnetzbetreiber
- Kein Investitionsaufwand, kein Betriebsrisiko, ein zentraler Ansprechpartner
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Unternehmen für atypische Netznutzung qualifiziert ist und wie hoch das Einsparpotenzial konkret ausfällt, sprechen Sie uns gerne über eine Projektanfrage an.
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