Der Regulatorik-Fahrplan für Ihren Industrie-Batteriespeicher: Was EEG, AgNes, MiSpeL & Netzpaket ändern sollen

26 Aug. 2026

Die deutsche Energiewende steht derzeit vor einem regulatorischen Umbruch. Vier Verfahren prägen die Rahmenbedingungen für Photovoltaik, Batteriespeicher und Netzentgelte: (1) die EEG-Novelle 2027, (2) das Netzpaket, (3) die Netzentgeltreform AgNes, mit dem Spezialfall Nachfolgeregelung Industrienetzentgelte, und (4) die Speicher-Festlegung MiSpeL. Für Industrieunternehmen, die in einen Batteriespeicher investieren wollen, entscheiden diese vier Prozesse gemeinsam über die Wirtschaftlichkeit künftiger Projekte. 

 

Hinweis: AgNes und MiSpeL befinden sich noch im Konsultationsverfahren, EEG-Novelle und Netzpaket stehen unter Parlamentsvorbehalt. Details können sich bis zur finalen Fassung noch ändern. 

Wie hängen EEG, Netzpaket, AgNes und MiSpeL zusammen? 

Die vier Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten, greifen aber inhaltlich eng ineinander. 

  • EEG-Novelle und Netzpaket sind beides Gesetze. Das Bundeskabinett hat sie am selben Tag beschlossen, sie durchlaufen zeitgleich das parlamentarische Verfahren und sollen zum selben Termin in Kraft treten. Die EEG-Novelle regelt die Förderung: Wie viel Geld bekommt eine Anlage für ihren Strom? Das Netzpaket regelt den Netzanschluss: Wo und wie schnell dürfen neue Anlagen überhaupt ans Netz? 
  • AgNes und MiSpeL sind dagegen Festlegungen der Bundesnetzagentur, also Verwaltungsverfahren ohne Parlamentsbeteiligung. AgNes ordnet die Netzentgelte neu, MiSpeL regelt, wie Speicher und Ladepunkte Strom aus eigener Erzeugung und aus dem Netz korrekt zuordnen. 

Ein Gesetz, das alle vier offiziell verbindet, gibt es nicht. Trotzdem beeinflussen sie sich gegenseitig, weil sie oft dieselben Themen betreffen:

  • Das EEG legt fest, wie grüner Strom gefördert wird und MiSpeL stellt sicher, dass die Mengen ordentlich zugeordnet werden können.
  • Netzpaket und AgNes lösen beide das Problem „volle Stromleitungen“, aber unterschiedlich: Das eine regelt, wer ans Netz darf, das andere, wer wie viel dafür zahlt. 
  • Netzpaket und MiSpeL verlangen von denselben Netzbetreibern unterschiedliche technische Umstellungen. 
  • MiSpeL und AgNes bedingen sich gegenseitig: Selbst wenn MiSpeL die Strommengen sauber trennt, bleibt ein Speicher unwirtschaftlich, solange AgNes weiterhin volle Netzentgelte auf den durchgeleiteten Strom verlangt. 

MiSpeL soll ab Oktober 2026 mit einer Übergangsfrist bis Oktober 2027 gelten, EEG-Novelle und Netzpaket ab Januar 2027, AgNes erst ab 2029. 

Die EEG-Novelle 2027 ändert die Erlösregeln für neue PV-Anlagen 

Warum gibt es die EEG-Novelle? 

Die EEG-Novelle 2027 existiert, weil sich die Rolle erneuerbarer Energien im deutschen Stromnetz grundlegend verändert hat: Wind- und Solarstrom sind heute keine teure Nischentechnologie mehr, sondern tragen einen großen Teil der Stromversorgung. Das bisherige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantierte Anlagenbetreibern seit über zwei Jahrzehnten eine feste Vergütung für eingespeisten Strom. Das war nötig, weil erneuerbare Energien früher ohne staatliche Unterstützung zu teuer waren. Die EEG-Novelle 2027 verändert dieses Grundprinzip. 

Was soll sich mit der neuen EEG-Novelle ändern? 

Wer eine neue Solaranlage baut, muss seinen Strom künftig selbst über einen Direktvermarkter verkaufen. Damit entfällt die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre. Bisher galt die Direktvermarktungspflicht nur für größere Anlagen ab 100 Kilowatt, künftig für praktisch alle. Ein bisheriges Schlupfloch fällt zudem weg: die Ausfallvergütung, mit der Anlagenbetreiber die Direktvermarktungspflicht zeitweise umgehen konnten. 

Für Anlagen ab 100 Kilowatt kommt eine neue Regel hinzu: Ist der Marktwert PV höher als der zugesagte Förderpreis, muss ein Teil des Mehrerlöses an den Netzbetreiber zurückgezahlt werden (= Differenzvertrag / Contract for Difference, CfD). Das gilt nur für Strom, der über die staatliche Förderung läuft. Mengen, die über einen langfristigen Liefervertrag (PPA) vermarktet werden, fallen hier raus. 

Für bereits gebaute Anlagen ändert sich nichts: Sie behalten ihre zugesagte Vergütung für die volle Laufzeit (Bestandsschutz). Weitere wichtige Änderungen: 

  • Windkraft an Land erhält mehr Ausschreibungsvolumen (+12 GW bis 2029), aber pro Anlage eine Einspeisegrenze nach Rotorgröße. 
  • Der Mieterstromzuschlag bleibt bestehen, wird bei Anlagen über 1 Megawatt aber nur noch anteilig gewährt. 
  • Netzbetreiber dürfen überlastete Regionen bis zu sechs Jahre als „Engpassgebiet“ einstufen. Gedrosselte Anlagen dort erhalten dann keine volle Entschädigung für Redispatchmaßnahmen mehr. 

Für Privathaushalte und kleinere Anlagen unter 50 Kilowatt gibt es eine befristete Übergangshilfe und einen Bonus, das ist für Industrieunternehmen nicht relevant. 

Was bedeutet die EEG-Novelle für aktuelle Industrie-Batteriespeicherprojekte? 

Zusammen mit MiSpeL und AgNes zeigt die EEG-Novelle eines ganz klar: Eine eigene Solar- oder Windanlage entfaltet ihr volles Potenzial künftig meist in Kombination mit einem Speicher. Ein Speicher übernimmt dabei mehrere Aufgaben gleichzeitig: 

  • Er fängt schwankende Strompreise ab, wenn der Strom selbst verkauft werden muss.
  • Er speichert Strom, statt bei negativen Preisen dafür zahlen zu müssen.
  • Er nutzt überschüssigen Strom, der sonst durch die neuen Einspeisegrenzen verloren ginge.

Im Speicherbetrieb ist das eine größere Herausforderung, als es sich hier liest. Die Strompreise ändern sich laufend und ein guter Speicher entscheidet deshalb in Echtzeit, was gerade am sinnvollsten ist: einspeisen, vermarkten oder die PV-Anlage sogar abschalten. Bei Bnewable betreiben wir den Speicher übrigens selbst mit unserer eigenen Software Voltana. Damit haben wir alle relevanten Marktsignale live im Blick und treffen so für jede einzelne kWh die für Sie wirtschaftlich beste Entscheidung.

Unsere Empfehlung: Planen Sie eine neue Solar- oder Windanlage, denken Sie den Speicher (mit einer guten Vermarktungssoftware, die Ihre wirtschaftlichen Vorteile im Blick hat) von Anfang an mit, statt ihn erst nachträglich zu ergänzen. So sichern Sie sich von Beginn an die volle Wirtschaftlichkeit, statt sie später aufwendig nachrüsten zu müssen.

Zeitleiste der EEG-Novelle 

  • 29. Juli 2026: Bundeskabinett beschließt die EEG-Novelle 
  • September 2026: Bundestag und Bundesrat entscheiden endgültig 
  • 31. Dezember 2026: Aktuelle EU-Beihilfegenehmigung läuft aus (Grund für den Zeitdruck) 
  • 1. Januar 2027: Geplantes Inkrafttreten 

Das Netzpaket entscheidet, wo neue Solar- und Windanlagen ans Netz dürfen 

Was ist das Netzpaket und warum gibt es das? 

Das Netzpaket (offiziell: Netzanschlusspaket) sorgt dafür, dass neue Solar- und Windanlagen dort gebaut werden, wo das Stromnetz sie auch tatsächlich aufnehmen kann. Es gibt das Netzpaket, weil der Zubau erneuerbarer Anlagen bisher schneller läuft als der Netzausbau – mit der Folge, dass Anlagen immer häufiger gedrosselt werden müssen, wofür Betreiber bislang meist voll entschädigt werden. Das kostet den Staat jährlich Milliardenbeträge. Hinzu kommt: Netzbetreiber kalkulieren ihre verfügbaren Kapazitäten bislang sehr vorsichtig und sind vielerorts am Limit. Der Netzausbau selbst dauert voraussichtlich mehrere Jahre und kann deshalb kurzfristig nicht helfen. 

Was soll sich mit dem Netzpaket ändern? 

Netzbetreiber dürfen Regionen für bis zu sechs Jahre als „kapazitätslimitiert“ einstufen, wenn dort im Vorjahr mehr als 5 Prozent der angeschlossenen Erzeugung abgeregelt werden musste. Die Einstufung gilt technologiespezifisch: Ein wegen Solaranlagen limitiertes Gebiet bleibt für Windanlagen offen, und umgekehrt. In einem solchen Gebiet gibt es für neue Anlagen keinen automatischen Netzanschluss mehr, außer der Betreiber verzichtet auf einen Teil seiner Entschädigung bei künftigen Abregelungen (gedeckelt auf schätzungsweise 10 bis 20 Prozent des Jahresertrags). 

Zudem verhindert eine „Use-it-or-lose-it“-Regel bald, dass reservierte, aber ungenutzte Netzkapazität dauerhaft blockiert wird: Wer seinen Netzanschluss nicht nutzt, verliert das Recht darauf, und die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung kann reduziert werden. 

Weitere wichtige Änderungen: 

  • Das bisherige Windhundprinzip (wer zuerst anfragt, bekommt zuerst den Anschluss) wird durch eine Priorisierung nach Reifegrad des Projekts ersetzt. 
  • Netzbetreiber müssen ab 2028 digitale Anschlussportale anbieten, Anschlussbegehrende vierteljährlich über den Bearbeitungsstand informieren und freie sowie limitierte Netzkapazitäten monatlich auf öffentlich einsehbaren Karten zeigen. 
  • Wird ein Batteriespeicher am selben Standort zusammen mit einer Erzeugungsanlage gebaut, greifen die Einschränkungen für kapazitätslimitierte Gebiete für diesen Standort nicht. Eine Pflicht, einen Speicher zu bauen, gibt es dabei nicht. 

Was bedeutet das Netzpaket für aktuelle Elektrifizierungsprojekte  

Ein Speicher direkt am Standort schützt gleich doppelt: Er bewahrt Sie davor, in einem „kapazitätslimitierten Gebiet“ gedrosselt zu werden, und hilft, Ihre vorhandene Netzanschlusskapazität voll auszunutzen. Das wird ab 2027 entscheidend: Nutzen Sie Ihre Netzkapazität nicht, können Sie sie verlieren – das ist die neue „Use-it-or-lose-it“-Regel. 

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie Ihre vorhandene Kapazität jetzt aktiv, statt sie ungenutzt zu lassen. Ein Batteriespeicher macht genau das möglich: Statt für eine ungenutzte Reserve hohe Netzentgelte zu zahlen, verdienen Sie mit derselben Kapazität Geld – und sichern sie sich gleichzeitig für Ihre künftige Elektrifizierung. 

Zeitleiste des Netzpakets 

  • 29. Juli 2026: Bundeskabinett beschließt das Netzpaket gemeinsam mit der EEG-Novelle 
  • September 2026: Geplanter Beginn der parlamentarischen Beratung 
  • 1. Januar 2027: Geplantes Inkrafttreten, zeitgleich mit dem EEG 

AgNes regelt die Netzentgeltsystematik neu 

Warum gibt es AgNes? 

AgNes ist die neue allgemeine Netzentgeltsystematik Strom der Bundesnetzagentur, die regelt, wer wie viel für die Nutzung des Stromnetzes zahlt. Es gibt AgNes, weil sich das Stromnetz stark verändert hat: Immer mehr Verbraucher erzeugen selbst Strom und speichern ihn in Batterien, aber die Netzkosten wurden bisher nicht entsprechend angepasst. Solche Anlagen waren jahrzehntelang weitgehend von Netzentgelten befreit – aus einer Zeit, in der es kaum Anlagen gab. AgNes ordnet diese Kostenverteilung neu. 

Was soll sich mit AgNes ändern? 

Für Industrieunternehmen mit Batteriespeicher hinter dem eigenen Netzanschluss (Behind-the-Meter) sind vor allem diese Netzentgelt-Bausteine relevant: 

Erzeugernetzentgelte: Bisher war das Einspeisen für Solar– und Windanlagen kostenlos. Mit AgNes zahlen Solar- und Windanlagen einen festen Betrag, ungefähr 4 bis 7 € pro Kilowatt und Jahr.

Speicherkosten für Behind-the-Meter-Anlagen: Ein Speicher auf dem eigenen Betriebsgelände bekommt kein eigenes Netzentgelt, sondern wird zusammen mit dem gesamten Standort abgerechnet. Zusätzlich soll Strom, der nur durch den Speicher durchgeleitet wird (also aus dem Netz aufgenommen und später wieder zurückgespeist) von Arbeitspreisen befreit bleiben. Das macht einen Speicher am eigenen Standort finanziell attraktiver.

Industrienetzentgelte: Aktuell profitieren Industriebetriebe von zwei Sondernetzentgelten, die die Netzentgelte um bis zu 80 % reduzieren können – die atypische Netznutzung und die Bandlastregelung (7000-Stunden-Regel). Beide laufen mit dem Wegfall von StromNEV §19 Abs. 2 zum 31.12.2028 aus. Als Spezialfall wird im Rahmen von AgNes die Nachfolgeregelung der Industrienetzentgelte entwickelt. Sie soll künftig nicht mehr Gleichmäßigkeit, sondern generell netz- oder systemdienliches, flexibles Verhalten belohnen. Wie genau das aussieht und was als „flexibel“ zählt, steht noch nicht fest.

Besonders wichtig dabei: Wer einen Speicher plant, sollte ihn bis spätestens 31. Dezember 2027 in Betrieb nehmen und ab 2028 atypische Netznutzung betreiben. Denn die atypische Netznutzung läuft am 31. Dezember 2028 aus. Nur wer bis dahin bereits ein Jahr am Netz ist, kann von der geplanten Verlängerung profitieren, die laut aktuellem Entwurf bis 2031 vorgesehen ist. Da die Kosten der Nachfolgeregelung noch nicht feststehen, bedeutet das: Sie sichern sich ab 2029 zunächst die heutige Ersparnis für mindestens 3 Jahre und gewinnen gleichzeitig Zeit, die neuen Umstände zu beobachten – um dann in Ruhe zu entscheiden, ob die atypische Netznutzung oder die neue Regelung Ihnen an Ihrem Standort einen größeren wirtschaftlichen Vorteil bringt. 

Was bedeutet AgNes für Industrie-Batteriespeicherprojekte? 

Starten Sie Ihr Speicherprojekt jetzt. Denn nur, wer bis 31. Dezember 2027 am Netz ist und atypische Netznutzung betreibt, sichert sich zwei Vorteile: die Chance auf eine mögliche Verlängerung der atypischen Netznutzung und Zeit, die neue, noch nicht feststehende Konditionen in Ruhe zu beobachten und zu entscheiden, welches Modell an Ihrem Standort den größeren wirtschaftlichen Vorteil bringt. Ein Batteriespeicherprojekt braucht bis zur Inbetriebnahme 12–15 Monate, der Stichtag ist also schon nah. 

Planen Sie zudem Solar- oder Windanlage und Speicher von Anfang an gemeinsam: Erzeugungsanlagen müssen künftig selbst für die Einspeisung zahlen. Mit einem Speicher teilen Sie sich diese Kosten, das macht den kombinierten Betrieb günstiger als allein. 

Grundsätzlich gilt: AgNes macht Ihre Energieversorgung komplexer, mit oder ohne Speicher. Statt wie bisher rückwirkend abzurechnen, verlangt das System ab 2029 eine vorausschauende Kapazitätsplanung pro Standort. Schätzen Sie zu niedrig, zahlen Sie mehr für den übersteigenden Verbrauch; schätzen Sie zu hoch, zahlen Sie für ungenutzte Kapazität. 

Und langfristig: Machen Sie Ihren Verbrauch flexibler statt gleichmäßig, genau das belohnt die künftige Netzentgeltlogik für Industriekunden. Wer sich jetzt einstellt, ist im Vorteil, sobald die Konditionen feststehen. 

Zeitleiste von AgNes 

  • 6. August 2026: Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den AgNes-Entwurf 
  • 18. September 2026: Ende der Konsultationsfrist 
  • Ende 2026: Geplante finale AgNes-Festlegung 
  • 31. Dezember 2027: Zieltermin für Speicher-Inbetriebnahme, um sich 2028 noch als atypischer Netznutzer anmelden zu können  
  • 1. Januar 2029: AgNes tritt grundsätzlich in Kraft 

MiSpeL macht Batteriespeicher am Netz flexibler nutzbar 

MiSpeL (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) ist eine neue Regel der Bundesnetzagentur, die es Batteriespeichern und Ladepunkten leichter macht, selbsterzeugten erneuerbaren Strom und Netzstrom zu mischen, ohne die EEG-Förderung für erneuerbare Stromerzeugung zu verlieren. Bisher durfte ein Speicher in Co-Location mit einer geförderten Anlage (z. B. PV-Anlage plus Speicher) niemals Netzstrom aufnehmen, sonst verlor die gesamte Anlage ihren Förderanspruch. MiSpeL löst das, indem es erlaubt, genau zu berechnen, welcher Anteil des Stroms aus eigener Erzeugung und welcher aus dem Netz stammt.

Was soll sich mit MiSpeL ändern? 

MiSpeL führt ein Messkonzept mit drei Bausteinen ein: einen Zähler am Netzanschlusspunkt, einen Zähler direkt am Speicher oder Ladepunkt und, je nach Fall, einen weiteren Zähler für zusätzliche Erzeugungsanlagen. Daraus wird viertelstündlich berechnet, wie viel Strom förderfähig ist und wie viel von Netzumlagen befreit werden kann. MisPeL schafft damit auch die technische Möglichkeit, dass rein durch den Speicher geleiteter Strom, wie derzeit geplant (AgNes), vom Arbeitspreis befreit werden kann.

Was bedeutet MiSpeL für Industrie-Batteriespeicherprojekte? 

MiSpeL macht Ihren Speicher in Kombination mit einer eigenen Solar- oder Windanlage wirtschaftlicher: Sie können Eigenverbrauch, günstigen Netzbezug und Verkauf zu hohen Preisen gleichzeitig nutzen, ohne die Förderung für den eigenen grünen Strom verlieren.

Zeitleiste von MiSpeL

  • 30. Juni 2026: Gesetzliche Frist zur Festlegung verstreicht ohne Ergebnis 
  • 5. August 2026: Überarbeiteter Arbeitsstand veröffentlicht 
  • 1. Oktober 2026: Geplantes Inkrafttreten (Termin noch nicht final) 
  • 30. September 2027: Bis dahin gilt eine Übergangsregel – die neuen Möglichkeiten sind nur nutzbar, wenn Netzbetreiber und Messstellenbetreiber im Einzelfall zustimmen 
  • Offen: Für die vereinfachte Pauschal-Variante fehlt noch die EU-beihilferechtliche Genehmigung 

Was bedeuten diese Regulatorikänderungen für die Batteriespeicher-Projekte von Industrieunternehmen? 

Alle regulatorischen Verfahren laufen auf denselben Punkt zu: Ein Batteriespeicher wird zum zentralen Baustein der Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig entscheiden ein paar konkrete Termine darüber, wie gut Sie dabei aufgestellt sind. Unsere Handlungsempfehlungen:

1. Starten Sie Ihr Speicherprojekt jetzt – Inbetriebnahme: 31. Dezember 2027

Nur wer bis 31. Dezember 2027 am Netz ist und atypische Netznutzung betreibt,, kann damit seine Netzentgelte signifikant senken. Diese Regelung läuft 2029 aus, Sie könnten aber von einer Verlängerung bis 2031 profitieren. Damit haben Sie zum einen drei Jahre länger eine mögliche enorme Kostenersparnis. Zum anderen haben Sie Zeit, sich auf die neuen Konditionen, die noch nicht final feststeht, einzustellen und jedes Jahr zu prüfen, was Ihnen mehr Geld erspart.

Ein Speicherprojekt braucht aber 12-15 Monate bis Inbetriebnahme, die Zeit läuft also.  

2. Nutzen Sie Ihre vorhandene Netzanschlusskapazität aktiv

Ab 2027 gilt: Wer seine Kapazität nicht nutzt, kann sie verlieren (use-it-or-lose-it). Ein Speicher hilft, sie wirtschaftlich auszulasten und sichert sie gleichzeitig für Ihre künftige Elektrifizierung.

3. Planen Sie Erzeugung und Speicher von Anfang an zusammen

Die feste Einspeisevergütung fällt weg und Strom neuer PV-Anlagen muss künftig selbst vermarktet werden. Ein Speicher reduziert zunächst die Menge, die überhaupt vermarktet werden muss, indem PV-Strom gespeichert und dann genutzt wird, wenn er gebraucht wird oder der Marktpreis günstig ist.

4. Bereiten Sie sich auf mehr Komplexität in Ihrer Energieversorgung vor

Die Regeln ändern sich gerade grundlegend. Über die kommenden Jahre wird Ihre Energieversorgung dadurch deutlich komplexer – unabhängig davon, ob Sie einen Speicher betreiben oder nicht. Denn ein großer Teil der bisherigen Komplexität wandert von Netzbetreibern zu Ihnen als Industrieunternehmen. Statt wie bisher rückwirkend abzurechnen, müssen Sie künftig selbst vorausschauend planen, mit spürbaren Folgen für Ihren Strompreis. Die zentrale Frage: Wer in Ihrem Unternehmen hat die Ressourcen, diese Prognose laufend zu erstellen und zu aktualisieren? 

Wie kann Bnewable Sie dabei unterstützen? 

Die gute Nachricht in all dieser regulatorischen Unsicherheit: Sie müssen sie nicht allein durchdringen und Sie müssen sich auch nicht selbst festlegen, bevor die letzten Details geklärt sind. 

Mit unserem Battery-as-a-Service-Modell gehen Sie keine große Investitionsentscheidung ein, deren Wirtschaftlichkeit von Regeln abhängt, die heute noch nicht final feststehen. Sie buchen einen Speicher als Service – Investition, Bau und Betrieb übernehmen wir. Das nimmt Ihnen genau das Risiko ab, das die regulatorischen Änderungen erzeugen: Niemand kann heute mit letzter Sicherheit sagen, wie die Netzentgeltlandschaft 2029 aussieht. Mit uns müssen Sie diese Wette nicht eingehen. 

Auch nach der Inbetriebnahme bleiben wir es, die den Speicher wirtschaftlich über die gesamte Laufzeit betreiben: Wir beobachten die Marktpreise laufend und entscheiden für jede einzelne kWh, ob eingespeist, verkauft, gespeichert oder selbst genutzt wird – abgestimmt auf die jeweils aktuelle Regulatorik und Ihrem größten wirtschaftlichen Vorteil. 

Mit jahrelanger Erfahrung bringen wir Ihr Projekt schnell an den Start und helfen, vorhandene Netzanschlusskapazität von Anfang an wirtschaftlich sinnvoll auszulasten. Wir kennen die technischen und regulatorischen Fallstricke aus zahlreichen Projekten und wissen, worauf es bei Planung, Netzanschluss und Inbetriebnahme wirklich ankommt. Gerade jetzt, wo Termine wie der 31. Dezember 2027 zählen, ist Geschwindigkeit und Projektreife ein echter Wettbewerbsvorteil. 

Und wir behalten die Regulatorik für Sie im Blick. EEG, Netzpaket, AgNes, Industrienetzentgelte und MiSpeL entwickeln sich in den kommenden Jahren weiter – wir verfolgen diese Entwicklungen laufend und passen den Betrieb Ihres Speichers entsprechend an, damit Sie von neuen Vorteilen profitieren, sobald sie verfügbar sind, ohne dass Sie sich selbst durch hunderte Seiten Gesetzestext arbeiten müssen. 

Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns darum, dass Ihr Batteriespeicher wirtschaftlich optimal läuft, heute und mit jeder neuen Regel, die dazukommt.