Netzentgelte 2027: Was der sinkende Zuschuss für Unternehmen bedeutet
Der Bundeshaushalt 2027 steht: Die Bundesregierung plant, ihren Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten zu kürzen. Was erstmal nach einer Randnotiz aus dem Bundeshaushalt klingt, kann für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch spürbar werden. Wir erklären, was sich ändert, wann es konkret wird und was Sie jetzt schon tun können.
Wichtig: Die finalen Netzentgelte für 2027 liegen noch nicht vor, sie werden Mitte Oktober 2026 veröffentlicht.
Was ändert sich beim Zuschuss zu den Netzentgelten 2027?
Seit einigen Jahren schießt der Bund den vier großen Übertragungsnetzbetreibern (Amprion, TenneT, 50Hertz, TransnetBW) Geld aus dem Klima- und Transformationsfonds zu. Der Zuschuss drückt die Übertragungsnetzentgelte künstlich nach unten und damit auch die Netzkosten für alle Stromkunden. 2027 fällt dieser Zuschuss geringer aus:
- 2026: rund 6,5 Milliarden Euro
- 2027: rund 5,5 Milliarden Euro (Regierungsentwurf)
Das entspricht einer Kürzung von knapp 15 Prozent und wirkt sich damit voraussichtlich auf die Netzentgelte für Unternehmen aus.
Wann wird das konkret?
Die genauen Netzengelte für 2027 stehen noch nicht fest. So sieht der aktuelle Fahrplan aus:
- Bis 1. Oktober 2026 veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte für 2027.
- Bis 15. Oktober 2026 ziehen die Verteilnetzbetreiber nach – für die meisten Unternehmen die eigentlich relevante Ebene.
- Ab 1. Januar 2027 gelten die neuen Entgelte.
Wie stark sich das am Ende bei Ihrem Unternehmen bemerkbar macht, hängt stark vom eigenen Netzgebiet ab. Wo viel in den Netzausbau investiert wird oder Engpässe gemanagt werden müssen, fällt die Erhöhung tendenziell größer aus als anderswo. Eine pauschale Zahl für ganz Deutschland gibt es deshalb nicht.
Welche Konsequenzen kann das für Unternehmen haben?
Die Netzentgelte machen, als eine Komponente des Strompreises (neben Steuer & Abgaben und Stromerzeugung) einen erheblichen Teil der jährlichen Stromkosten aus. Vor allem Unternehmen mit hohen Lastspitzen sehen die Auswirkung im Leistungspreis – dem Teil der Netzentgelte, der sich an der höchsten gemessenen Lastspitze im Jahr orientiert.
Ein Beispiel: Ein mittelständischer Industriebetrieb mit einer Jahreshöchstlast von 2 Megawatt zahlt allein über den Leistungspreis einen sechsstelligen Betrag pro Jahr an Netzentgelten. Steigt der Leistungspreis 2027 auch nur um wenige Prozent, wirkt sich das direkt auf die Stromrechnung aus, ohne dass das Unternehmen mehr Strom verbraucht hat. Der Effekt entsteht allein durch die Lastspitze an einem einzigen Zeitpunkt im Jahr.
Wichtig zu erwähnen: Ein Teil der Industrie wird vom Bund 2027 an anderer Stelle entlastet, etwa über den neuen Industriestrompreis, eine ausgeweitete Strompreiskompensation oder eine reduzierte Stromsteuer. Das gilt allerdings nur für bestimmte, besonders energieintensive Branchen wie Chemie, Stahl oder Aluminium.
Die meisten anderen Unternehmen und kommunalen Betriebe profitieren davon aber nicht und tragen die steigenden Netzentgelte ohne weitere Entlastungen mit.


Wie können Sie steigenden Netzentgelten entgegenwirken?
Unabhängig davon, wie stark Zuschuss und Netzentgelte sich 2027 im Detail entwickeln, gilt: Der Leistungspreis bemisst sich aktuell an einem einzigen Wert im Jahr: Ihrer höchsten gemessenen Lastspitze. Das macht ihn zu einem der wenigen Kostenblöcke, den Sie aktiv beeinflussen können, statt nur abzuwarten, wie sich Zuschüsse und Netzentgelte politisch entwickeln.
Heute: Atypische Netznutzung
Mit einem Batteriespeicher an Ihrem Standort können Sie sich für die sogenannte atypische Netznutzung qualifizieren: Durch gezieltes Kappen von Lastspitzen in Hochlastzeitfenstern lassen sich Ihre Netzentgelte signifikant reduzieren. Wie hoch im Einzelfall, hängt von Ihrem individuellen Verbrauchsmuster und den Vorgaben Ihres Netzbetreibers ab (das rechnen wir gerne für Sie durch).
Aber: Diese Regelung läuft aus und das Zeitfenster ist eng
Die atypische Netznutzung läuft zum 31. Dezember 2028. Eine Nachfolgeregelung für Industrienetzentgelte ist angekündigt, aber noch nicht final ausgestaltet. Wer seinen Speicher daher bis spätestens 31. Dezember 2027 in Betrieb nimmt und ab 2028 atypische Netznutzung betreibt, sichert sich zwei Vorteile: Sie profitieren laut aktuellem Entwurf länger, voraussichtlich bis 2031, von den reduzierten Netzentgelten durch atypische Netznutzung. Gleichzeitig haben Sie so mehr Zeit, sich auf die neuen Kosten, die jetzt noch nicht feststehen, einzustellen – und über 3 Jahre zu prüfen, welches Modell für Ihren Standort den größeren wirtschaftlichen Vorteil bringt.
Da ein Batteriespeicherprojekt 12 bis 15 Monate bis zur Inbetriebnahme braucht, heißt das aber auch: Wer jetzt nicht startet, verpasst diesen Stichtag.
Langfristig: Flexibilität statt Gleichmäßigkeit
Unabhängig davon, wie die Nachfolgeregelung am Ende aussieht, zeichnet sich schon jetzt eine klare Richtung ab: Belohnt wird künftig nicht mehr gleichmäßiger, sondern flexibler, netzdienlicher Verbrauch.
Wie Battery-as-a-Service Sie dabei unterstützt
Angesichts des engen Zeitfensters bis Ende 2027 ist die Investitionsfrage oft der größte Hemmschuh: Wer über den Kauf eines Speichers nachdenkt, muss Kapital binden, ohne zu wissen, wie sich Netzentgelte und Nachfolgeregelung am Ende genau entwickeln. Mit unserem Battery-as-a-Service-Modell entfällt dieses Risiko: Wir übernehmen Investition, Planung, Bau und Betrieb – Sie qualifizieren sich für die atypische Netznutzung, ohne selbst investieren zu müssen.
Auch danach bleiben wir es, die die Betriebsführung übernehmen und dabei laufend beobachten, wie sich Netzentgelte, atypische Netznutzung und ihre Nachfolgeregelung entwickeln – und passen den Betrieb entsprechend an, damit Sie stets den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil behalten. So können Sie die Entscheidung für einen Speicher treffen, ohne selbst zum/r Regulatorik-Experten/in werden zu müssen und ohne den 31. Dezember 2027 aus den Augen zu verlieren.





